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   RG, 17.11.1930 - IV 678/29   

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RG, 17.11.1930 - IV 678/29 (https://dejure.org/1930,392)
RG, Entscheidung vom 17.11.1930 - IV 678/29 (https://dejure.org/1930,392)
RG, Entscheidung vom 17. November 1930 - IV 678/29 (https://dejure.org/1930,392)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Zum Begriff des Schuldscheindarlehns im Sinne des § 30 Abs. 3 in Verbindung mit § 40 Abs. 3 des Anleiheablösungsgesetzes.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 131, 1
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 10.06.1985 - III ZR 178/84

    Beweislast im Darlehensrückzahlungs-Prozeß; Ausstellung eines Schuldscheins

    Unter dem Gesichtspunkt ihrer Beweisfunktion ist damit weder erforderlich, daß die Urkunde allein für sich geeignet ist, den wesentlichen Inhalt der Verbindlichkeit darzulegen (vgl. Senatsurteil vom 24. Mai 1976 aaO; RGZ 131, 1, 6; BGB-RGRK 12. Aufl. § 607 Rdn. 75), noch, daß sie sich auf allein das Darlehen betreffende Erklärungen beschränkt (vgl. RGZ 116, 166, 173).
  • BGH, 24.05.1976 - III ZR 63/74

    Beweislast für das Vorliegen eines Darlehnsvertrages - Zur Beachtung von

    Aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch läßt sich zwar der Grundsatz der sog, Einheit des Schuldscheins, den das Reichsgericht für Schuldscheindarlehen im Sinne der §§ 40, 30 des Gesetzes vom 16. Juli 1925 über die Ablösung öffentlicher Anleihen aufgestellt hatte (vgl. RGZ 116, 166, 173; 117, 59, 60), nicht ableiten (RGZ 131, 1 ff; RG HRR 1928 Nr. 1030; BGB-RGRK a.a.O. § 607 Anm. 43; Staudinger/Riedel a.a.O. § 607 Rdn 12; aA offenbar Soergel/Schmidt a.a.O. § 371 Rdn 1).
  • BGH, 30.06.1964 - V ZR 7/63

    Mietverlängerungsvertrag

    Ausnahme vom Bezugnahmeverbot steht nicht im Widerspruch zu bisherigen höchstrichterlichen Entscheidungen: das Senatsurteil BGHZ 40 (aaO., S. 264 Mitte) lässt die Frage ausdrücklich offen; die von ihm angeführten Entscheidungen, soweit sie Formgültigkeit verneinen, erörtern teils Fälle, wo die neue Urkunde für sich allein nicht einmal die rechtliche Natur der Willenserklärung - als Bürgschaft oder Vollmacht - erkennen ließ (RGZ 57, 258; ferner RGZ 76, 303 und RGZ 105, 289 sowie BGHZ 26, 142, wo die in Bezug genommenen Erklärungen zudem von dritten Personen stammten) oder doch nicht "das Wesentliche", nämlich alle wesentlichen Geschäftsbestandteile - bei Grundschuldverpfändung auch die zu sichernde Forderung - enthielt (RGZ 136, 422; vgl. RGZ 131, 1).
  • BGH, 26.02.1962 - VIII ZR 206/60
    Die Unterzeichnung eines Schriftstücks, aus dessen Inhalt für sich allein nicht ersichtlich ist, welche Erklärungen abgegeben werden sollen, das vielmehr erst im Zusammenhang mit anderen darin in Bezug genommenen Schriftstücken die abgegebene Erklärung erkennen läßt, genügt nicht zur Wahrung der gesetzlichen Schriftform (RGZ 105, 289, 292; 131, 1, 5; 136, 422, 424).
  • BFH, 24.03.1976 - II R 56/69
    Bd., § 344 Anm. 13; Baumbach-Duden, Handelsgesetzbuch, 20. Aufl. 1972, §§ 343/345 Anm. D; Urteil des Reichsgerichts vom 17. November 1930 IV 678/29, RGZ 131, 1f.
  • BGH, 26.02.1962 - VIII ZR 212/60

    Rechtsmittel

    Die Unterzeichnung eines Schriftstücks, aus dessen Inhalt für sich allein nicht ersichtlich ist, welche Erklärungen abgegeben werden sollen, das vielmehr erst im Zusammenhang mit anderen darin in Bezug genommenen Schriftstücken die abgegebene Erklärung erkennen läßt, genügt im allgemeinen nicht zur Wahrung der gesetzlichen Schriftform (RGZ 105, 289, 292; 131, 1, 5; 136, 422, 424).
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